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Abwasserentsorgung/Gebührenfakturierung
Die Abwassergebühren werden von der Gemeinde erhoben. Sie erhalten die Rechnung jeweils im Frühjahr, nach erfolgter Frischwasserrechnung durch die Wasserversorgung. Die Rechnung beinhaltet die Verbrauchsgebühren des vergangenen Jahres und die Grundgebühren für das aktuelle Jahr. Die Gebühren werden wie folgt erhoben:


Auszug aus dem Gebührentarif zum Abwasserreglement:

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 Art. 1 

Die Grundgebühren pro Wohnung und pro Gewerbe-, Industrie-, Landwirtschafts- und Dienstleistungsbetrieb sowie Anschlüsse für Regen- und Reinabwasser beträgt Fr. 275.—. Bei jedem Gewerbe-, Industrie-, Landwirtschafts- und Dienstleistungsbetrieb ist eine Wohnung eingeschlossen, sofern diese auf der gleichen Parzelle liegt.

Die Verbrauchsgebühr pro m3 Wasserverbrauch/Abwasseranfall beträgt Fr. 1.90. 

Die Gebühr für die Einleitung von Regenabwasser in die Kanalisation wird je Hauptbaute und pauschal erhoben. Die Gebühren sind unabhängig davon geschuldet, ob eine Hauptbaute Regenwasser in die Kanalisation einleitet. Insofern handelt es sich um einen Solidaritätsbeitrag, da der Gemeinderat ursprünglich Eigentümer zum einleiten von Regenabwasser in die Kanalisation ermuntert hat. Die Erhebung der Gebühr erfolgt ab 2006. 

Die jährliche Regenabwassergebühr nach Abs. 3 beträgt Fr. 20.— (ab 1.1.2006).
 

 

Links:

- Weisungen und Richtlinien für die Liegenschaftsentwässerung
  (Planung + Gewässerschutzgesuch)


- Weisungen und Richtlinien für die Liegenschaftsentwässerung
  (Planung + Ausführung)



- Abwasserreglement


- Gebührentarif zum Abwasserreglement