AHV Zweigstelle

Wir beraten Sie gerne und sind Ihre Anlaufstelle für die folgenden sozialversicherungs-rechtlichen Bereiche:

  • Altersrente
  • Invalidenrente
  • Erwerbsausfallentschädigung EO
  • Mutterschaftsentschädigung
  • Ergänzungsleistungen
  • Kinderzulagen
  • Familienzulagen
  • selbständige Erwerbstätigkeit
  • Nichterwerbstätigkeit

Weitere Informationen, Merkblätter und Formulare finden Sie unter www.akbern.ch sowie www.ahv-iv.ch

Für die AHV-Zweigstelle gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für die Gemeindeverwaltung Kirchdorf. Falls Sie ein Beratungsgespräch wünschen, bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.