Inkrafttreten Verordnung

11.04.2019

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 28. März 2019 die Neufassung des Gebührentarifs für die Feuerungskontrolle beschlossen hat. Der Erlass tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden per 1. September 2019 in Kraft. Der Gebührentarif für die Feuerungskontrolle ist hier aufgeschaltet.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

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