Inkraftsetzung der Organisationsverordnung

22.02.2018

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzungen vom 15.02.2018 die Neufassung der Organisationsverordnung beschlossen hat.

Der Gemeindeerlass tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden per 22.02.2018 in Kraft.

Die OgV ist hier aufgeschaltet.

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation im Anzeiger (22.02.2018) beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

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