Ersatzwahl Gemeinderat

04.12.2018

Nach der Wahl des bisherigen Vizepräsidenten zum Gemeindepräsidenten ist ab Februar 2019 im Gemeinderat ein Sitz neu zu besetzen. Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl (Amtsdauer 2018 – 2021) auf Sonntag, 10. Februar 2019 festgelegt. Für die vier Ortschaften Gelterfingen, Kirchdorf, Mühledorf und Noflen gilt die Sitzgarantie gemäss Art. 95 Abs. 3 Organisationsreglement. Die Ortschaften Kirchdorf und Noflen sind mit bisherigen Gemeinderatsmitgliedern im Gemeinderat bereits vertreten.

Wahlvorschläge für den freien Gemeinderatssitz sind bis spätestens Freitag, 28. Dezember 2018, 17.00 Uhr schriftlich bei der Gemeindeverwaltung, Kirchgasse 2, 3116 Kirchdorf einzureichen. Das Formular für einen Wahlvorschlag finden Sie hier

Ein Wahlvorschlag muss von mindestens 10 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.

« Zurück