Neues Abfallreglement, neue Verordnungen

08.01.2020

Seit dem 1. Januar 2020 gilt das neue Abfallreglement, welches an der Gemeindeversammlung vom 28. November 2019 beschlossen wurde. Die Grundgebühr von bisher CHF 50 inkl. Mehrwertsteuer wurde vom Gemeinderat auf neu CHF 45 exkl. Mehrwertsteuer pro Kalenderjahr pro Wohneinheit und pro Betrieb gesenkt. Einpersonen-Unternehmungen können unter den in Artikel 14 genannten Bedingungen von der Grundgebühr befreit werden. Die Befreiung ist schriftlich zu beantragen.

 

Im Weiteren sind am 1. Januar 2020 die folgenden Verordnungen in Kraft getreten:

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