Coronavirus - Arbeitgeber und Selbständigerwerbende

24.03.2020

Arbeitgeber und Selbstständigerwerbende
Allgemeine Informationen für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Sie in diesem Merkblatt.

 

Arbeitgeber
Arbeitgeber können sich in Bezug auf Kurzarbeit an die Arbeitslosenkasse Bern wenden. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus und dem Infoblatt zur Anmeldung von Kurzarbeit.

 

Selbständigerwerbende, Eltern, Personen in Quarantäne, freischaffende Künstlerinnen und Künstler
Diese Personen haben unter gewissen Bedingungen Anspruch auf eine Entschädigung für Erwerbsausfall. Die Bedingungen, das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der AHV/IV-Stellen .

Das Gesuch um Entschädigung ist bei der Ausgleichskasse einzureichen. Zuständig ist die Ausgleichskasse, bei welcher Sie die Sozialversicherungsbeiträge einzahlen. Sie finden die Adressen der Ansprechstellen hier.

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