Waldstrassenplan: öffentliche Planauflage

19.02.2021

Waldstrassenplan

Die Waldabteilung Voralpen bringt, gestützt auf Art. 32 der Kantonalen Waldverordnung vom 29. Oktober 1997 den Waldstrassenplan Nr. 25018 „Gerzensee“ zur öffentlichen Auflage.

Der Waldstrassenplan legt fest, bei welchen Weganlagen es sich um Waldstrassen im Sinne des Waldgesetzes handelt und regelt die Fahrverbote.

Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 18. Februar 2021 bis 19. März 2021 in den Gemeindeverwaltungen Gerzensee, Kirchdorf und Jaberg öffentlich auf. Sie können während den ordentlichen Bürozeiten dort eingesehen werden. Auskunft erteilt die Waldabteilung Voralpen, Tel. 031 636 04 50.

Wer einspracheberechtigt ist, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben. Diese ist der Auflagestelle zuzustellen und an die Waldabteilung Voralpen zuhanden des Amtes für Wald und Naturgefahren zu richten.

Münsingen, 18. Februar 2021
Waldabteilung Voralpen
Schwand 2, 3110 Münsingen
Johann Kurtz, Abteilungsleiter

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