Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanungsrevision

15.05.2024

Der Gemeinderat Kirchdorf bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ortsplanungsrevision Kirchdorf zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Ortsplanungsrevision Kirchdorf liegt vom 2. Mai 2024 bis und mit 3. Juni 2024 in der Gemeindeverwaltung auf oder direkt hier auf der Homepage:

1. Baureglement
2. Zonenplan Siedlungsgebiet
3. Zonenplan Landschaft
4. Zonenplan Gewässeraum und Gefahrengebiete
5.1 Erläuterungsbericht
5.2 Anhang A3 SEIN Synthesekarte
6. Landschaftsinventar
7.1 Verkehrsrichtplan Massnahmen
7.2 Teilplan Fussverkehr
7.3 Teilplan Veloverkehr
8. REK

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind schriftlich an die Gemeindeschreiberei, Kirchgasse 2, 3116 Kirchdorf, zu richten.

Der Gemeinderat

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