Öffentliche Mitwirkung
17.09.2026
Öffentliche Mitwirkung
Überbauungsordnung «Sicherung öffentlicher Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsleitungen (SöL)»
Die Gemeinde Kirchdorf bringt folgende Überbauungsordnung zur öffentlichen Mitwirkung:
Überbauungsordnung «Sicherung öffentlicher Leitungen Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsleitungen (SöL) »
Mit der Überbauungsordnung sollen die auf dem Gemeindegebiet bestehenden öffentlichen Leitungen, [Wasserleitungen / Abwasserleitungen] öffentlich-rechtlich gesichert und in ihrem Bestand geschützt werden. Die Überbauungsordnung umfasst die betroffenen bestehenden Leitungen sowie die für deren Betrieb, Unterhalt, Erneuerung und Ersatz erforderlichen Bereiche.
Mitwirkungsunterlagen
Die folgenden Unterlagen liegen zur Einsichtnahme auf:
- Technischer Bericht Überbauungsordnung
- Überbauungsplan «SöL»
Die Unterlagen können vom 17. September 2026 bis am 19. Oktober 2026 bei der Gemeindeverwaltung Kirchdorf, Kirchgasse 2, 3116 Kirchdorf während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Fragestunde
Am Montag, 28. September 2026, von 14.00 bis 17.00 Uhr findet auf der Gemeindeverwaltung Kirchdorf eine Fragestunde zur Überbauungsordnung «Sicherung öffentlicher Leitungen (SöL)» statt. Interessierte Personen haben Gelegenheit, Fragen zu den aufgelegten Unterlagen und insbesondere zur vorgesehenen Sicherung der bestehenden öffentlichen Leitungen zu stellen.
Mitwirkung
Während der Mitwirkungsfrist können interessierte Personen und Organisationen schriftlich und begründet Anregungen und Einwendungen zur Überbauungsordnung einreichen.
Die Mitwirkungseingaben sind bis spätestens bis am 19. Oktober 2026 an folgende Adresse einzureichen:
Gemeindeverwaltung Kirchdorf
Kirchgasse 2
3116 Kirchdorf BE
Stichwort: «UeO SöL – Sicherung öffentlicher Leitungen»
Kirchdorf, 13. August 2026
Gemeinderat Kirchdorf
