Bauverwaltung
Die Bauverwaltung wird extern von der Kommunalpartner AG geführt.
Zuständigkeiten
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kommunal Partner AG:
Baubewilligungsverfahren / Bauvoranfragen
Katja Studer, Carole Rutishauser, Yolanda Leiser, Tina Brand
Infrastruktur / Tiefbau
Heinz Zaugg, Tina Brand, Yolanda Leiser
031 544 76 80
info@kommunalpartner.ch
Homepage
Baugesuch
- Leitfaden Baugesuchseingabe
- Baugesuch via eBau einreichen. Zusätzliche Formulare finden Sie hier
- Zustimmungserklärung nach Art. 27 BewD
- Näherbaurecht/Grenzbaurecht
- Ausnahmegesuch
- Nachführungsgeometer
- Baureglement/Zonenplan
Mit eBau steht eine zentrale Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung, welche ab dem 1. März 2022 benutzt werden muss. Die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung (Papierdossier) einzureichen. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen. Die Baubewilligungsbehörden haben den Gesuchstellenden den unterschriebenen Bauentscheid nach wie vor zusätzlich mit einem unterzeichneten Plansatz per Post zuzustellen. Bis zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr, die im Rahmen der geplanten Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRPG) erfolgen soll, bleiben die Papierakten die massgebenden Akten. Die beiden Formulare für die Selbstdeklaration der Baukontrollen SB1 und SB2 sind über eBau auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und bei der Gemeinde einzureichen. Technische Fragen sind beim technischen Support zu klären. Fachliche Fragen und Nachfragen zum Baubewilligungsverfahren sind an die Gemeinden zu richten.
Photovoltaikanlagen/Solaranlagen
Baubewilligungsfreie Solaranlagen unterliegen der Meldepflicht. Diese hat über die eBau Plattform zu erfolgen.
Hier geht es zu eBau.
Revidiertes Bauinventar
Der Ausgangspunkt der laufenden Revision des Inventars war die vom Grossen Rat im Januar 2015 zur Kenntnis genommene Kulturpflegestrategie und die in diesem Zusammenhang beschlossenen Planungserklärungen. In Anlehnung an die Planungserklärungen entschied der Grosse Rat, im Baugesetz eine prozentuale Obergrenze an Inventarobjekten festzulegen. Das auf den 1. April 2017 in Kraft getretene revidierte Baugesetz sieht deshalb vor, dass die im Bauinventar verzeichneten Bauten nicht mehr als 7 % des Gesamtgebäudebestandes im Kanton Bern umfassen dürfen.
Um den Auftrag des Grossen Rates zu erfüllen, überarbeitete die kantonale Denkmalpflege das Bauinventar etappenweise.
Neben der Reduktion stand dabei auch die Aktualisierung der im Bauinventar verzeichneten Baugruppen im Fokus. So wurden etwa Veränderungen seit der Erstinventarisierung berücksichtigt und es wurde eine Harmonisierung mit dem Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) angestrebt. Bei Baugruppen handelt es sich um oft über lange Zeit gewachsene Ensembles von Häusern mit einem besonderen räumlichen oder historischen Zusammenhang. Die Denkmalpflege hat die Baugruppen im kantonalen Quervergleich neu beurteilt. Über den ganzen Kanton gesehen wurden rund 25 % der Baugruppen ersatzlos aufgelöst. Die Reduktion fiel in den verschiedenen Gemeinden jedoch unterschiedlich aus. Ein Teil der Baugruppen, die im Inventar verbleiben, wurde verkleinert, mit anderen Baugruppen zusammengelegt oder vereinzelt vergrössert.
Es zeigte sich früh, dass bei den schützenswerten Baudenkmälern die Möglichkeiten zur Reduktion gering wäre, da es sich hier um die bedeutendsten Objekte des baukulturellen Erbes handelt. Die Überprüfung konzentrierte sich deshalb auf die erhaltenswerten Inventarobjekte, deren Anzahl um gut 43 % reduziert werden musste.
Die insgesamt 25'000 erhaltenswerten Objekte wurden zu diesem Zweck im Rahmen von Workshops im kantonalen Quervergleich beurteilt. Das Projekt-Team fasste Objekte nach gleichartigen Baugattungen, Regionen und Baujahren zusammen und verglich sie auf der Grundlage der bestehenden fachlichen Kriterien miteinander. So wurden beispielsweise Bauernhäuser aus dem 19. Jahrhundert aus einer bestimmten Region einander gegenübergestellt. Das flächendeckend vorhandene Inventar des Kantons macht den Vergleich ähnlicher Objekte überhaupt erst möglich.
Ende 2020 schloss die Denkmalpflege die Überprüfung der rund 25'000 erhaltenswerten Inventarobjekte im Kanton Bern ab. Rund 11'000 Objekte sind für die Entlassung aus dem Inventar vorgesehen, womit die Vorgabe des revidierten Baugesetzes erfüllt wird.
Das revidierte Bauinventar in Kirchdorf wurde per 22. November 2022 in Kraft gesetzt.
Bauinventar Kirchdorf
Mit folgendem Link können die einzelnen Baudenkmäler, Bau- und Strukturgruppen besichtigt werden:
https://www.kultur.bkd.be.ch/de/start/themen/denkmalpflege/baudenkmaeler-im-kanton-bern/bauinventar/bauinventar-online.html
Weitere Informationen zum Bauinventar entnehmen Sie der Homepage der Bildungs- und Kulturdirektion .
ÖREB-Kataster
Seit dem 8. Juni 2017 ist die Gemeinde Kirchdorf öffentlich im ÖREB-Kataster aufgeschaltet.
Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern in Form einer dynamischen Karte eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.
Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.
Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie in der folgenden Bröschüre:
Erneuerbare Energie
Hier geht es zu eBau
Solarstrom - Wie viel Strom oder Wärme kann mein Dach produzieren?
Die interaktive Anwendung www.sonnendach.ch zeigt, wie geeignet die eigene Immobilie für die Solarenergieproduktion ist. Auf einfache Weise wird vermittelt, wieviel Solarstrom oder Solarwärme mit einem Hausdach produziert werden könnte. Probieren Sie es aus!
Information des Bundesamtes für Energie BFE
Förderbeiträge für Energieprojekte
Das aktualisierte Factsheet «Förderbeiträge für Energieprojekte im Kanton Bern» bietet Ihnen einen praktischen Überblick über die aktuell zur Verfügung stehenden Förderinstrumente.