AHV Zweigstelle
Wir beraten Sie gerne und sind Ihre Anlaufstelle für die folgenden sozialversicherungs-rechtlichen Bereiche:
- Altersrente
- Invalidenrente
- Erwerbsausfallentschädigung EO
- Mutterschaftsentschädigung
- Ergänzungsleistungen
- Kinderzulagen
- Familienzulagen
- selbständige Erwerbstätigkeit
- Nichterwerbstätigkeit
Weitere Informationen, Merkblätter und Formulare finden Sie unter www.akbern.ch sowie www.ahv-iv.ch
Für die AHV-Zweigstelle gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für die Gemeindeverwaltung Kirchdorf. Falls Sie ein Beratungsgespräch wünschen, bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.