Revidiertes Bauinventar

28.07.2023

Der Ausgangspunkt der laufenden Revision des Inventars war die vom Grossen Rat im Januar 2015 zur Kenntnis genommene Kulturpflegestrategie und die in diesem Zusammenhang beschlossenen Planungserklärungen. In Anlehnung an die Planungserklärungen entschied der Grosse Rat, im Baugesetz eine prozentuale Obergrenze an Inventarobjekten festzulegen. Das auf den 1. April 2017 in Kraft getretene revidierte Baugesetz sieht deshalb vor, dass die im Bauinventar verzeichneten Bauten nicht mehr als 7 % des Gesamtgebäudebestandes im Kanton Bern umfassen dürfen.

Um den Auftrag des Grossen Rates zu erfüllen, überarbeitete die kantonale Denkmalpflege das Bauinventar etappenweise.

Neben der Reduktion stand dabei auch die Aktualisierung der im Bauinventar verzeichneten Baugruppen im Fokus. So wurden etwa Veränderungen seit der Erstinventarisierung berücksichtigt und es wurde eine Harmonisierung mit dem Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) angestrebt. Bei Baugruppen handelt es sich um oft über lange Zeit gewachsene Ensembles von Häusern mit einem besonderen räumlichen oder historischen Zusammenhang. Die Denkmalpflege hat die Baugruppen im kantonalen Quervergleich neu beurteilt. Über den ganzen Kanton gesehen wurden rund 25 % der Baugruppen ersatzlos aufgelöst. Die Reduktion fiel in den verschiedenen Gemeinden jedoch unterschiedlich aus. Ein Teil der Baugruppen, die im Inventar verbleiben, wurde verkleinert, mit anderen Baugruppen zusammengelegt oder vereinzelt vergrössert.

Es zeigte sich früh, dass bei den schützenswerten Baudenkmälern die Möglichkeiten zur Reduktion gering wäre, da es sich hier um die bedeutendsten Objekte des baukulturellen Erbes handelt.  Die Überprüfung konzentrierte sich deshalb auf die erhaltenswerten Inventarobjekte, deren Anzahl um gut 43 % reduziert werden musste.

Die insgesamt 25'000 erhaltenswerten Objekte wurden zu diesem Zweck im Rahmen von Workshops im kantonalen Quervergleich beurteilt. Das Projekt-Team fasste Objekte nach gleichartigen Baugattungen, Regionen und Baujahren zusammen und verglich sie auf der Grundlage der bestehenden fachlichen Kriterien miteinander. So wurden beispielsweise Bauernhäuser aus dem 19. Jahrhundert aus einer bestimmten Region einander gegenübergestellt. Das flächendeckend vorhandene Inventar des Kantons macht den Vergleich ähnlicher Objekte überhaupt erst möglich.

Ende 2020 schloss die Denkmalpflege die Überprüfung der rund 25'000 erhaltenswerten Inventarobjekte im Kanton Bern ab. Rund 11'000 Objekte sind für die Entlassung aus dem Inventar vorgesehen, womit die Vorgabe des revidierten Baugesetzes erfüllt wird. 

Das revidierte Bauinventar in Kirchdorf wurde per 22. November 2022 in Kraft gesetzt. 
Bauinventar Kirchdorf

Mit folgendem Link können die einzelnen Baudenkmäler, Bau- und Strukturgruppen besichtigt werden:
https://www.kultur.bkd.be.ch/de/start/themen/denkmalpflege/baudenkmaeler-im-kanton-bern/bauinventar/bauinventar-online.html

Weitere Informationen zum Bauinventar entnehmen Sie der Homepage der Bildungs- und Kulturdirektion .

« Zurück